FLUGHAFEN-BBI.de

Flughafen BBI Flughafengegner

Flughafengegner

Seit dem ersten Gedanken an einen Großflughafen am Standort BBI, steht dieses Vorhaben in negativer Kritik. Ein Schleier von Widersprüchen und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen liegt über jedem Schritt der Vorhabensrealisierung.
Nicht nur zahlreiche der 100.000 betroffenen Anwohner, sonderen auch Vertreter aus Politik und Wirtschaft sprachen sich sehr früh gegen den jetzigen Standort in Schönefeld aus. Warum trotzdem in Schönefeld hgebaut wird ist nicht verständlich.


Flughafen BBI Argumente Presse Gerichtsurteile

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Gegen den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Flughafen BBI hatten im Jahre 2006 etwa 4000 Anwohner vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt. Das Gericht verhandelte ab dem 7. Februar 2006 über vier Musterklagen gegen die Ausbaugenehmigung. Die mündlichen Verhandlungen endeten am 23. Februar 2006. Mit der Urteilsverkündung am 16. März 2006 wies das Gericht die Klagen als teilweise unbegründet ab. Es wurden gegen den zukünftigen Betreiber des Flughafen BBI verschärfte Auflagen zum Lärmschutz verhängt und Einschränkungen für den Nachtflugbetrieb zwischen Mitternacht und 5.oo Uhr festgelegt sowie ein eingeschränkter Flugverkehr zwischen 22.oo Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.oo und 6.oo verhängt. Mit der Entscheidung ist der Weg nun teilweise frei für den Bau des Flughafen BBI. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Bundesverfassungsgericht hat im folgenden Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile abgewiesen

Verhandlungstag Eins Zwei Drei Vier Fünf Sechs

Tag 5 - 15.Februar 2006

Vor dem Hintergrund der gestrigen Diskussion über die Unklarheiten des Lärmschutzkonzeptes des PFB wies Richter Halama eingangs noch einmal darauf hin, dass ihm auch heute noch nicht klar sei, welche Art von Lärmschutz der Planfeststellungsbeschluss meint.

In diesem Zusammenhang machte Klägervertreter RA Boermann aufmerksam, dass auch kein Betroffener erkennen könne, welche Schutzrechte er habe.

Ra Boermann stellte dann den Beweisantrag, dass das Gericht Stellung nehmen sollte, ob es das Lärmgutachten der Planfeststellungsbehörde als methodisch und wissenschaftlich haltbar akzeptiert. Die Begründung zu diesem Beweisantrag erfolgte durch Prof. Dr. med. Greiser. Greiser stellte das Lärmgutachten wegen unhaltbarer Bezüge auf Quellen der Lärmgutachter der Planfeststellungsbehörde in Frage. Er wie daraufhin, dass die Grundlage diese Gutachtens ausschließlich vier Quellen seien, die in den 70iger und 80iger Jahren als Studien veröffentlicht wurden waren.

Hauptmängel dieser Quellen sind auch, dass die Lärmwirkungen auf jeweils nur 6-20 gesunden Probanden zwischen 20 und 55 Jahren erforscht wurden.

Greiser wies daraufhin, dass diese Studien nicht repräsentativ sind: ?Wenn keine Frauen untersucht werden, können auch keine Aussagen über Frauen gemacht werden. Wenn Ältere oder Jüngere nicht untersucht werden, können auch darüber keine Aussagen gemacht werden.?

Der Vertreter der Planfeststellungsbehörde akzeptierte die Kriterienkritik und die Schlussfolgerungen. Er lehnte es aber ab, dass das Kriterium ?repräsentativ? herangezogen werde, weil, so seine Behauptung, repräsentative Erkenntnisse nicht möglich seien.

Der Lärmforscher Maschke (Klägerseite) wies dann nach, dass die vorgelegten Gutachten auch nur bei minimaler Überprüfung mit Wissenschaft nichts zu tun haben. Das Lärmgutachten der beklagten Seite hätte bis zu 400 Studien auswerten können. Dies wurde offensichtlich verweigert, weil aus der Bewertung dieser 400 Studien zweifellos herausgekommen wäre, dass nach lärmwissenschaftlichen Erkenntnissen die Schutzziele weitaus höher wären als im Planfeststellungsbeschluss festgelegt.

Klägeranwalt Baumann stellte dann den Beweisantrag, dass das Gericht nun gerichtliche Sachverständige (Dr. Ising, Prof. Guski) vorladen solle, um den Versuch zu unternehmen, sich selber ein haltbares Bild von der Unwissenschaftlichkeit des dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Lärmgutachtens machen zu können.

Auch dieser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der Senat ausreichendes Material zur Verfügung hätte, hier insbesondere das Gutachten Maschke, und sich zur Meinungsbildung in der Lage sehe.

Nach Ablehnung des Beweisantrages wies Ra Baumann daraufhin, dass das Gericht keine Bereitschaft mehr zeige, Herrn Prof. Greiser noch einmal anzuhören. Greiser hätte dann nämlich nachgewiesen, dass die Gutachter der Planfeststellungsbehörde jüngste wesentliche wissenschaftliche Gutachten nicht in ihr Gutachten einbezogen haben.

Deutlich und mit harten Worten hat Präsident Dr. Paetow dann darauf hingewiesen, dass er nicht mehr bereit sei, das Thema weiter zu behandeln, weil auf Zehntausenden von Seiten ausreichendes Beurteilungsmaterial zur Verfügung stünde.

Im weiteren Verlauf der Rechtsgespräche wurde die Beurteilung der Lärmbelästigungen und des Lärmschutzes abgeschlossen. Im Ergebnis wurde klar, dass ein weitaus größerer Teil der Bevölkerung betroffen ist, als bisher untersucht und eingeschätzt wurde. Insbesondere Personengruppen, wie Alte und Kinder und deren Betreuungseinrichtungen wären in einem Maße betroffen, die in kaum zu bewältigenden Größenordnungen Ab- und Umsiedlungen und ?akustische Käfighaltung? erforderlich machen würde.

Das Gericht gab bekannt, dass die gesamte, ursprünglich als Reserve angekündigte, 3. Woche für weitere Rechtsgespräche benötigt wird.

Dieser Text ist der Webseite des BVBB entnommen!
Vielen Dank dem BVBB, für die detaillierte Berichterstattung!
Impressum
Flughafen BBI
Eröffnung
Baustelle
Stellenangebote
Namensgebung BBI
Bebauung
Anreise
Bauplanung
Prognosen
Berlin
Brandenburg

Köpenick
Treptow
Waltersdorf
Zeuthen
Wildau
Blankenfelde
Eichwalde
Schulzendorf
Flughafen
Schönefeld

Ankünfte
Abflüge
Parken
Anreise
BBI
SXF
BER
Flughafen
Tempelhof

Ankünfte
Abflüge
Parken
Anreise
BBI
THF
Flughafen
Tegel

Ankünfte
Abflüge
Parken
Anreise
BBI
TXL
Flughafengegner
Argumente
Meinungen
Presse
Gerichtsurteile
BBI
Externe Webseiten
BvBB e.V.
Berliner Flughäfen
Airport-BBI