Flughafengegner
Seit dem ersten Gedanken an einen Großflughafen am Standort BBI, steht dieses Vorhaben in negativer Kritik. Ein Schleier von Widersprüchen und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen liegt über jedem Schritt der Vorhabensrealisierung.
Nicht nur zahlreiche der 100.000 betroffenen Anwohner, sonderen auch Vertreter aus Politik und Wirtschaft sprachen sich sehr früh gegen den jetzigen Standort in Schönefeld aus. Warum trotzdem in Schönefeld hgebaut wird ist nicht verständlich.
Tag 5 - 15.Februar 2006
Vor dem Hintergrund der gestrigen Diskussion über die Unklarheiten des Lärmschutzkonzeptes des PFB wies Richter Halama eingangs noch einmal darauf hin, dass ihm auch heute noch nicht klar sei, welche Art von Lärmschutz der Planfeststellungsbeschluss meint.
In diesem Zusammenhang machte Klägervertreter RA Boermann aufmerksam, dass auch kein Betroffener erkennen könne, welche Schutzrechte er habe.
Ra Boermann stellte dann den Beweisantrag, dass das Gericht Stellung nehmen sollte, ob es das Lärmgutachten der Planfeststellungsbehörde als methodisch und wissenschaftlich haltbar akzeptiert. Die Begründung zu diesem Beweisantrag erfolgte durch Prof. Dr. med. Greiser. Greiser stellte das Lärmgutachten wegen unhaltbarer Bezüge auf Quellen der Lärmgutachter der Planfeststellungsbehörde in Frage. Er wie daraufhin, dass die Grundlage diese Gutachtens ausschließlich vier Quellen seien, die in den 70iger und 80iger Jahren als Studien veröffentlicht wurden waren.
Hauptmängel dieser Quellen sind auch, dass die Lärmwirkungen auf jeweils nur 6-20 gesunden Probanden zwischen 20 und 55 Jahren erforscht wurden.
Greiser wies daraufhin, dass diese Studien nicht repräsentativ sind: ?Wenn keine Frauen untersucht werden, können auch keine Aussagen über Frauen gemacht werden. Wenn Ältere oder Jüngere nicht untersucht werden, können auch darüber keine Aussagen gemacht werden.?
Der Vertreter der Planfeststellungsbehörde akzeptierte die Kriterienkritik und die Schlussfolgerungen. Er lehnte es aber ab, dass das Kriterium ?repräsentativ? herangezogen werde, weil, so seine Behauptung, repräsentative Erkenntnisse nicht möglich seien.
Der Lärmforscher Maschke (Klägerseite) wies dann nach, dass die vorgelegten Gutachten auch nur bei minimaler Überprüfung mit Wissenschaft nichts zu tun haben. Das Lärmgutachten der beklagten Seite hätte bis zu 400 Studien auswerten können. Dies wurde offensichtlich verweigert, weil aus der Bewertung dieser 400 Studien zweifellos herausgekommen wäre, dass nach lärmwissenschaftlichen Erkenntnissen die Schutzziele weitaus höher wären als im Planfeststellungsbeschluss festgelegt.
Klägeranwalt Baumann stellte dann den Beweisantrag, dass das Gericht nun gerichtliche Sachverständige (Dr. Ising, Prof. Guski) vorladen solle, um den Versuch zu unternehmen, sich selber ein haltbares Bild von der Unwissenschaftlichkeit des dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Lärmgutachtens machen zu können.
Auch dieser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der Senat ausreichendes Material zur Verfügung hätte, hier insbesondere das Gutachten Maschke, und sich zur Meinungsbildung in der Lage sehe.
Nach Ablehnung des Beweisantrages wies Ra Baumann daraufhin, dass das Gericht keine Bereitschaft mehr zeige, Herrn Prof. Greiser noch einmal anzuhören. Greiser hätte dann nämlich nachgewiesen, dass die Gutachter der Planfeststellungsbehörde jüngste wesentliche wissenschaftliche Gutachten nicht in ihr Gutachten einbezogen haben.
Deutlich und mit harten Worten hat Präsident Dr. Paetow dann darauf hingewiesen, dass er nicht mehr bereit sei, das Thema weiter zu behandeln, weil auf Zehntausenden von Seiten ausreichendes Beurteilungsmaterial zur Verfügung stünde.
Im weiteren Verlauf der Rechtsgespräche wurde die Beurteilung der Lärmbelästigungen und des Lärmschutzes abgeschlossen. Im Ergebnis wurde klar, dass ein weitaus größerer Teil der Bevölkerung betroffen ist, als bisher untersucht und eingeschätzt wurde. Insbesondere Personengruppen, wie Alte und Kinder und deren Betreuungseinrichtungen wären in einem Maße betroffen, die in kaum zu bewältigenden Größenordnungen Ab- und Umsiedlungen und ?akustische Käfighaltung? erforderlich machen würde.
Das Gericht gab bekannt, dass die gesamte, ursprünglich als Reserve angekündigte, 3. Woche für weitere Rechtsgespräche benötigt wird.