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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Gegen den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Flughafen BBI hatten im Jahre 2006 etwa 4000 Anwohner vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt.
Das Gericht verhandelte ab dem 7. Februar 2006 über vier Musterklagen gegen die Ausbaugenehmigung. Die mündlichen Verhandlungen endeten am 23. Februar 2006. Mit der Urteilsverkündung am 16. März 2006 wies das Gericht die Klagen als teilweise unbegründet ab. Es wurden gegen den zukünftigen Betreiber des Flughafen BBI verschärfte Auflagen zum Lärmschutz verhängt und Einschränkungen für den Nachtflugbetrieb zwischen Mitternacht und 5.oo Uhr festgelegt sowie ein eingeschränkter Flugverkehr zwischen 22.oo Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.oo und 6.oo verhängt. Mit der Entscheidung ist der Weg nun teilweise frei für den Bau des Flughafen BBI.
Das Urteil ist rechtskräftig. Das Bundesverfassungsgericht hat im folgenden Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile abgewiesen